Kanzleischrift 4 – Ein denkwürdiges Abkommen
Die „3 Erlesenen“ trafen sich erneut. Ohne eine feste Tagesordnung. Der Pressesprecher hatte zu einem späten Mittagessen geladen. Das von ihm gebotene Menü waren Spaghetti mit Scampi. Dazu wurde edler Sekt und später Rotwein gereicht. Mit dem Menü waren alle Anwesenden absolut zufrieden. Nur der Stellvertreter des Vorstands Leonhard Dörr meinte, dass die Vorstandsvorsitzende etwas bessere Scampi machen würde.
Obwohl bei einem Meeting ohne Tagesordnung eigentlich keine konkreten Beschlüsse zu erwarten sind, kam es dann doch zu einer ganz entscheidenden Vereinbarung. Es war ja offensichtlich, dass der Stellvertreter des Vorstands mit der Leistung des Pressesprechers nicht einverstanden ist. Dieses Problem ist leider nach eingehender juristischer Beratung nicht lösbar, denn die Satzung der „3 Erlesenen“ sieht keine Kündigung vor. Und der Pressesprecher zeigt auch keinerlei Bereitschaft freiwillig zurückzutreten. Allerdings spürt er schon den Druck, dass er endlich „Greifbare Erfolge“ liefern muss. In dieser etwas angespannten Gesprächssituation trafen der Stellvertreter des Vorstands L. Dörr und der Pressesprecher folgende Vereinbarung:
Der Pressesprecher tritt augenblicklich freiwillig von seinem Amt zurück, wenn es L. Dörr gelingt, den Weißwurstproduzenten „Schelkopf“ zu einem privaten Meeting einzuladen. Und dieser tatsächlich die Einladung annimmt.
Zeugen des Gesprächs und der Vereinbarung:
- Edith Prock
- Leonhard Dörr
- Rieke Prock
