Acht Monate Funkstille: Wenn Protokollführung zur Prinzipienfrage wird

Kanzleischrift 14 – Ein Lebenszeichen wider Willen

Datum13.07.2026
Dauer18:00 – 23:00 Uhr
OrtMünchen
AnwesendeEdith Prock (Vorsitzende des Vorstands), Leonhard Dörr (Stellvertreter des Vorstands), Erich Prock (Pressesprecher – geduldet), Verwandte von Erich Prock (Gäste)

Am 2. November 2025 erging Kanzleischrift Nr. 13. Seither hat die Öffentlichkeit von den „3 Erlesenen“ nichts mehr vernommen. Neue Nachrichten: Fehlanzeige. Dieser Zustand bedarf der Erläuterung.

Es fanden nämlich sehr wohl zahlreiche Zusammenkünfte statt, auf denen Themen von erheblicher Tragweite behandelt wurden. Ordnungsgemäß hätten darüber Protokolle erstellt werden müssen. Der Stellvertreter des Vorstands, L. Dörr, sah sich hierzu jedoch außerstande – nicht aus Unvermögen, sondern aus Prinzip. Er vertrat und vertritt die Auffassung, dass die Protokollführung eindeutig in den Aufgabenbereich des Pressesprechers fällt. Dieser wiederum stellt sich taub, sobald es darum geht, tätig zu werden – also zu arbeiten.

Irgendwann, so die Prognose des Stellvertreters, wird die Entscheidung fallen müssen, diesen „Faulpelz“ endlich freizustellen. Noch glaubt die Vorsitzende, dies verhindern zu müssen. Ihre Gründe muss sie nicht erläutern. Der Stellvertreter würde die Position indes lieber heute als morgen öffentlich ausschreiben; er ist überzeugt, dass sich zahlreiche Top-Leute bewerben würden. Interessenbekundungen aus dem unmittelbaren Freundeskreis liegen bereits vor.

Damit die Leserschaft nicht gänzlich uninformiert bleibt, ergehen nachstehend – ausnahmsweise und unter ausdrücklichem Vorbehalt der Zuständigkeitsfrage – drei Bekanntmachungen. Diese wären:

  1. Das Navigationssystem des Pressesprechers
  2. Das angeblich überlegene Doppelkupplungsgetriebe
  3. Die neue Brille und der graue Star

Zu 1. Das Navigationssystem – den Lesern aus Kanzleischrift 13 in unguter Erinnerung – wurde zwischenzeitlich neu programmiert, in der Hoffnung, dass es anschließend funktionieren würde. Dies ist nicht der Fall. Es funktioniert genauso schlecht wie vor der Reparatur. Der Vorgang wird weiter beobachtet.

Zu 2. Das ständige Gerede des Pressesprechers, sein Fahrzeug verfüge über ein „Doppelkupplungsgetriebe“ und sei deshalb anderen Fahrzeugen überlegen, hat sich als zumindest zweifelhaft herausgestellt. Bei einem Bekannten – der sich im Übrigen hervorragend als Pressesprecher eignen würde – fiel die sogenannte Mechatronik ebendieses Getriebes aus. Die Reparaturkosten: stolze 3.500 Euro. Der Vorstand betrachtet die Überlegenheitsfrage damit bis auf Weiteres als vertagt.

Zu 3. Der Pressesprecher wünscht eine neue Brille, da er mit der bisherigen offenbar zu wenig sieht. Der aufgesuchte Optiker erklärte, zunächst müsse der „graue Star“ operiert werden. Der Augenarzt – ein anerkannter Spezialist – sah für einen Eingriff derzeit keine Notwendigkeit. Der Pressesprecher bestand zunächst gleichwohl auf einer Operation. In der Sitzung vom 13.07.2026 wurde er darauf hingewiesen, dass er den Eingriff ohne medizinische Notwendigkeit möglicherweise selbst zu bezahlen hätte. Nach Kenntnisnahme der eventuell auf ihn zukommenden Kosten verzichtete der Pressesprecher umgehend auf die Operation. Selten hat eine Kostenschätzung derart heilsame Wirkung entfaltet.

Es bleibt zu hoffen, dass er gleichwohl eine passende Brille erhält, damit er den Durchblick nicht gänzlich verliert. Der Verein wünscht es ihm aufrichtig – schon aus Eigeninteresse: Ein Meister der Kurven braucht freie Sicht.

Nur zur Information: Die Operation des Grauen Stars wird in Deutschland rund 800.000-mal pro Jahr durchgeführt und zählt damit zu den häufigsten Eingriffen der gesamten Medizin. An Terminen hätte es also nicht gemangelt. An der Kostenübernahme schon.